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Sachbe­zugs­werte ab 2019

05.12.2018
Der Wert für die freie Verpflegung hat sich nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (BGBl 2018 I S. 1842) gegenüber 2018 verändert. Danach beträgt der Wert der freien (Voll-)Verpflegung ab dem 01.01.2019 insgesamt 251 Euro monatlich. Der Betrag verteilt sich wie folgt: Frühstück: 53 Euro Mittag-/Abendessen (jeweils): 99 Euro monatlich. Für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten z. B. in der Betriebskantine, die der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer abgibt, ergibt sich somit ein Wert von 3,30 Euro (Mittag- oder Abendessen) bzw. von 1,77 Euro (Frühstück) pro Mahlzeit. Zahlungen des Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert. Das BMF-Schreiben finden Sie hier


Original-Quelle: stb-aktuell.de