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Bundesrat stimmt Jahressteuergesetz zu

29.11.2019
Der Bundesrat hat am 29.11.2019 zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zugestimmt, die der Bundestag am 7.11.2019 verabschiedet hatte. Sie dienen der Anpassung an EU-Recht, der Digitalisierung und Verfahrensvereinfachung. Das Gesetz kann nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zugeleitet und nach dessen Unterzeichnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Wesentliche Maßnahmen sollen am Tag nach der Verkündung bzw. am 01.01.2020 in Kraft treten. Einen Schwerpunkt bilden Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität, zur verstärkten Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie des Fahrradverkehrs. Bundesregierung und Bundestag versprechen sich davon einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Umweltverträglichkeit des Personen- und Güterverkehrs sowie zur Reduzierung der CO2-Emissionen. Neben einer Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge sieht das Gesetz vor, die Dienstwagenbesteuerung für Elektro- oder Hybridfahrzeuge weiterhin nur mit 0,5 % des Listenpreises zu bewerten. Das kostenfreie Aufladen eines Elektromobils beim Arbeitgeber bleibt bis 2030 steuerfrei, ebenso die private Nutzung von betrieblichen Fahrrädern. Für Pendler relevant: das Jobticket wird künftig pauschal mit 25 % besteuert und nicht mehr auf die Entfernungspauschale angerechnet. Für E-Books, E-Paper und Monats-Hygieneartikel gilt künftig ein ermäßigter Umsatzsteuersatz. Die steuerfreien Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen und Weiterbildungen steigen, ebenso der Pauschbetrag für Berufskraftfahrer. Die Bagatellgrenze für die Umsatzsteuerbefreiung bei Ausfuhr z. B. in die Schweiz wird auf 50 Euro festgesetzt. Die Wohnungsbauprämie steigt von derzeit 512 Euro auf 700 Euro für Alleinstehende und 1400 Euro für Verheiratete. In einer begleitenden Entschließung schlägt der Bundesrat weitere Maßnahmen vor, die unter anderem steuerliche Verbesserungen für ehrenamtliches Engagement und das Konzept "Wohnen für Hilfe" vorsehen. (Auszug aus einer Information des Bundesrates)


Original-Quelle: stb-aktuell.de

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Soli wird größtenteils abgeschafft

29.11.2019
Der Großteil aller Steuerzahler muss den Solidaritätszuschlag ab 2021 nicht mehr zahlen. Der Bundesrat hat den entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages am 29.11.2019 gebilligt. Durch das Gesetz wird die Freigrenze für den Zuschlag von aktuell 972 Euro auf 16.956 Euro angehoben. Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro ist dadurch zukünftig kein Soli mehr fällig. Davon profitieren rund 90 % der Steuerzahler. Auf die deutlich ausgedehnte Freigrenze folgt die sog. Milderungszone: Um einen Belastungssprung zu vermeiden, wird der Soli hier kontinuierlich bis zum vollen Steuerbetrag erhoben. Die Milderungszone gilt bis zu einer zu versteuernden Einkommensgrenze von 96.409 Euro. Davon profitieren rund 6,5 % der Steuerzahler. Lediglich die verbleibenden 3,5 % müssen als Topverdiener weiterhin den vollen Satz zahlen. Er beträgt 5,5 % der Körper- oder Einkommensteuer. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. (Auszug aus einer Information des Bundesrates)


Original-Quelle: stb-aktuell.de

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Rentenbesteuerung jetzt nachbessern
Bund der Steuerzahler: Geltende Regeln können zur Zweifachbesteuerung führen

29.11.2019
Schon seit Jahren weist der Verband auf Mängel in diesem Bereich hin, weil die geltenden Regeln zu einer Zweifachbesteuerung führen können. Denn schon heute gibt es erste Fälle, bei denen Senioren doppelt belastet werden: Sie haben aus ihrem bereits versteuerten Einkommen Beiträge in eine Altersvorsorge eingezahlt und werden bei der Auszahlung ihrer Rente erneut besteuert. Ein entsprechender Fall liegt aktuell dem BFH vor (Az.: X R 20/19). An diesem Punkt warnt der Bund der Steuerzahler: Deutlich stärker werden künftige Rentnerjahrgänge betroffen sein. Diese können heute nur einen Teil ihrer Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen, müssen die Rente später aber voll versteuern. Deshalb fordert der Verband, dass die Politik nachbessert. Dazu hatte der BdSt bereits vor Monaten die Rentenkommission angeschrieben. Der BdSt setzt sich konkret dafür ein, dass die geltenden Steuerregeln überarbeitet werden, sodass keine Zweifachbesteuerung eintritt. die Steuern direkt von der Rentenversicherung einbehalten werden (ähnlich wie der Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern). alle Steuerbescheide einen Vorläufigkeitsvermerk erhalten und damit - von Amts wegen - bis zu einem Urteil des Bundesfinanzhofs offenbleiben. Der dritte Punkt ist besonders erwähnenswert - vor allem, weil viele Senioren stark verunsichert sind, ob in ihrem Fall eine Doppelbelastung vorliegt. Häufig folgt dann ein aufwendiger Schriftwechsel mit dem Finanzamt - mit einem Vorläufigkeitsvermerk lässt sich dies jedoch vermeiden. Zur Rentenbesteuerung hatte der BdSt in den vergangenen Monaten mehrere tausend Anfragen erhalten. (Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler e. V. Deutschland)


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