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Der Solidaritätszuschlag muss schon zum 01.07.2020 fallen

14.02.2020
Die Zahlen sprechen für sich - und für eine dringend nötige Entlastung der Menschen: 13,5 Milliarden Euro Jahresüberschuss im Bundeshaushalt! Davon sollten Bürger und Betriebe jetzt profitieren. Jetzt plädiert auch Bundesfinanzminister Olaf Scholz dafür, die Soli-Teilabschaffung nicht wie geplant ab 2021, sondern schon in diesem Sommer umsetzen - damit bekräftigte der Minister die Pläne der SPD gegenüber der Presse. Ursprünglich sollte der Zuschlag erst ab dem Jahr 2021 für 90 % der Soli-Zahler entfallen. Im Gegenzug hatte der Bund der Steuerzahler das Soli-Aus schon ab dem Jahr 2020 gefordert. Der Grund lag immer auf der Hand: Die Politik hatte den Soli von Anfang an mit den Aufbauhilfen für die neuen Bundesländer verknüpft - dieser Solidarpakt ist aber zum Jahresende 2019 ausgelaufen, sodass der Solidaritätszuschlag keine Rechtfertigung mehr hat. Klagen gegen den Soli Um der politischen Forderung Nachdruck zu verleihen, unterstützt der Bund der Steuerzahler bereits zwei Musterklagen. Eine bezieht sich auf das Streitjahr 2007 und liegt dem Bundesverfassungsgericht vor (Az.: 2 BvL 6/14). Eine zweite Klage bezieht sich explizit auf das Jahr 2020. Diese ist beim FG Nürnberg anhängig (Az. 3 K 1098/19). (Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler Deutschland e.V.)


Original-Quelle: stb-aktuell.de