NEWS

Arbeitsrechtliche F&As zum Thema Coronavirus

19.03.2020

Die Corona Krise ist in aller Munde und bringt unsere Arbeitswelt ganz schön durcheinander.
Wir haben Ihnen ein Datenblatt zu dem Thema „Arbeitsrecht und Coronavirus“ zusammengestellt.
Die Fragen und Antworten sollen eine erste Orientierung für den Umgang mit den rechtlichen Aspekten der Virus-Pandemie aufzeigen und dokumentieren.

https://assets.website-files.com/5b3100cd0e3c095b160449b8/5e70a6a618f70e0781ead564_DBPI-1-2020-Recht1.pdf

 

NEWS

Erste Hilfe bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld

19.03.2020

Hier finden Sie die wesentlichen Voraussetzungen und Modalitäten des Antragsverfahrens sowie erste praktische Hinweise.

https://www.buiting-tessmer.de/blog#kug_kurzarbeitergeld_-_erste_hilfe

 

NEWS

Kurzarbeitergeld

19.03.2020

Auf dieser Seite erhalten Sie alle Infos, wenn Sie sich über Kurzarbeitergeld informieren möchte, Kurzarbeit anzeigen oder beantragen wollen. Die hier eingestellten Informationen gelten sowohl, wenn Ihnen Arbeitsausfälle durch das Corona-Virus oder auch andere konjunkturellen Ursachen entstehen. Diese Seite lotst Sie durch alle Fragen. Bitte beachten Sie besonders die Hinweise zur Anzeige von Kurzarbeit.

https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

NEWS

Gewerbesteuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)

19.03.2020
Nach dem Ergebnis einer Erörterung der obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen (§ 19 Abs. 3 Satz 3 GewStG), Folgendes: Nach § 19 Abs. 3 Satz 3 GewStG kann auch das Finanzamt bei Kenntnis veränderter Verhältnisse hinsichtlich des Gewerbeertrags für den laufenden Erhebungszeitraum die Anpassung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen veranlassen. Das gilt insbesondere für die Fälle, in denen das Finanzamt Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen anpasst (R 19.2 Abs. 1 Satz 5 GewStR). Vor diesem Hintergrund können nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige bis zum 31.12.2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen stellen. Diese Anträge sind nicht deshalb abzulehnen, weil die Steuerpflichtigen die entstandenen Schäden wertmäßig nicht im Einzelnen nachweisen können. Nimmt das Finanzamt eine Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen vor, ist die betreffende Gemeinde hieran bei der Festsetzung ihrer Gewerbesteuer-Vorauszahlungen gebunden (§ 19 Abs. 3 Satz 4 GewStG). Für etwaige Stundungs- und Erlassanträge gilt auch im Hinblick auf einen möglichen Zusammenhang mit Auswirkungen des Coronavirus, dass diese an die Gemeinden und nur dann an das zuständige Finanzamt zu richten sind, wenn die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer nicht den Gemeinden übertragen worden ist (§ 1 GewStG und R 1.6 Abs. 1 GewStR). (Gleichlautender Ländererlass im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen)


Original-Quelle: stb-aktuell.de