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ELENA - gesetzliche Änderungen ab Juli 2010
Erweiterte Angaben bei Kündigung erforderlich

 
 
Im Rahmen des ELENA-Verfahrens spielt der Datenbaustein Kündigung/Entlassung eine besondere Rolle. Dieser Datenbaustein muss zusammen mit den ELENA-Verdienstmeldungen übermittelt werden, wenn ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung, Entlassung oder Ablauf der Befristung endet. Er enthält u. a. die Zusatzangaben aus der bisherigen Arbeitsbescheinigung (Ablösung durch ELENA vorauss. ab 2012) und ist somit die Grundlage für die Berechnung der entsprechenden Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld). Deshalb müssen diese Zusatzangaben zukünftig rechtzeitig per ELENA übermittelt werden.
 
Gesetzlich verpflichtet sind Sie zur Angabe dieser Daten per ELENA ab Juli 2010.
 
Wichtig: Angaben rechtzeitig melden / nicht erst im Austrittsmonat!
Die Angaben bei Kündigung/Entlassung sind nicht erst im Austrittsmonat zu übermitteln, sondern bereits mit der nächsten Meldung, nachdem die Kündigung/Entlassung ausgesprochen bzw. vereinbart wurde. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen müssen die Angaben drei Monate vor Ablauf der Befristung bzw. bei einer kürzeren Befristung sofort übermittelt werden.
 
Beispiel: Austritt 30.11.2010
Die Kündigung zum 30.11.2010 wurde ausgesprochen am 02.09.2010.
In diesem Fall müssen die Angaben spätestens zur Abrechnung September 2010 vollständig vorliegen, da die Kündigung bereits im September ausgesprochen wurde.
 
Damit Sie sich einen Überblick verschaffen können, welche Zusatzangaben bei einem Austritt zukünftig abgefragt werden müssen, haben wir für Sie einen Personalfragebogen vorbereitet.
 
>>> Personalfragebogen (ELENA)
 
Verfasser:
 
Silke Mundt, Steuerfachangestellte
s.mundt@wolfarth-willems.de

 
 
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