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Brexit-Steuerbegleitgesetz verabschiedet

20.03.2019
Der Bundesrat hat das Gesetz über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs - Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz) verabschiedet, damit das Gesetz rechtzeitig vor dem geplanten Austrittsdatum am 29.03.2019 in Kraft treten kann. Ziel der steuerlichen Regelungen soll es sein, in Fällen, in denen der Brexit eine unangemessene und nicht mit Unionsrecht zu vereinbarende Rechtsfolge auslösen würde, den Status quo zu wahren, den betroffenen Steuerpflichtigen für die notwendige Übergangszeit Bestandsschutz zu gewähren sowie Rechtssicherheit zu schaffen. Betroffen sind auch Regelungen des Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Außensteuerrechts, in denen allein der Brexit - ohne weiteres Zutun des Steuerpflichtigen - zu nachteiligen steuerlichen Rechtsfolgen führen würde. Gesetzesbeschluss


Original-Quelle: stb-aktuell.de